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Elterngeld, Elternzeit, ElterngeldPlus sowie Partnerschaftsbonus

Das Elterngeld soll fehlendes Einkommen ausgleichen, sobald Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. 
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus soll die Elternteile unterstützen, welche sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen.

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt. Das Ziel des Elterngeldes ist es, Eltern dabei zu helfen, in den ersten Monaten nach der Geburt des Kindes eine Familienpause einlegen zu können, um sich um das Neugeborene kümmern zu können.

Eltern haben in der Regel Anspruch auf Elterngeld, wenn sie ihren Beruf vorübergehend unterbrechen oder reduzieren, um sich um ihr Kind zu kümmern. Das Elterngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 14 Monaten gezahlt, wobei beide Elternteile Elterngeld beantragen und sich die Bezugszeit aufteilen können.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes, wobei jedoch ein Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Monat gilt.

Eltern können das Elterngeld online bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen und erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Höhe des Elterngeldes sowie den Zeitraum, für den das Elterngeld gezahlt wird.

Elterngeldstellen und Aufsichtsbehörden in Elterngeldangelegenheiten:

Bei Beschwerden rund um Elterngeldangelegenheit, bei denen Eure Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, könnt Ihr Euch an die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder wenden. Diese findet Ihr hier.

Elternzeit

Die Dauer der Elternzeit variiert je nach Land und kann auch innerhalb desselben Landes unterschiedlich sein, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Geschlecht der Eltern, der Anzahl der Kinder, dem Arbeitsvertrag und anderen Faktoren.

In Deutschland haben Eltern beispielsweise das Recht auf insgesamt 36 Monate Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Diese Zeit kann von beiden Elternteilen genommen werden, wobei jeder Elternteil bis zu 24 Monate für sich beanspruchen kann. Bei Alleinerziehenden beträgt die Elternzeit bis zu 48 Monate.

In anderen Ländern wie den USA gibt es keine gesetzliche Regelung für die Elternzeit, sondern Unternehmen können individuelle Regelungen für ihre Mitarbeiter anbieten. In Kanada beträgt die Elternzeit bis zu 18 Monate, die sich beide Elternteile teilen können.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Dauer der Elternzeit je nach Land und Arbeitsvertrag unterschiedlich sein kann. Es empfiehlt sich daher, sich vor der Geburt des Kindes über die geltenden Regelungen und Optionen zu informieren.

Elternzeit ist eine gesetzliche Regelung in vielen Ländern, die es Eltern ermöglicht, nach der Geburt eines Kindes eine Auszeit vom Beruf zu nehmen und sich ganz auf die Betreuung und Erziehung des Kindes zu konzentrieren. Während der Elternzeit haben die Eltern das Recht, für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freigestellt zu werden, wobei ihr Arbeitsplatz während dieser Zeit gesetzlich geschützt ist.

In der Regel können Eltern je nach Land und Arbeitgeber zwischen mehreren Monaten bis zu einem oder mehreren Jahren Elternzeit nehmen. Während der Elternzeit erhalten die Eltern in einigen Ländern eine finanzielle Unterstützung vom Staat, während in anderen Ländern das Gehalt des Arbeitnehmers weiterhin gezahlt wird.

Elternzeit soll es Eltern ermöglichen, Zeit mit ihrem Kind zu verbringen und eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen, um ihre Rolle als Eltern und Arbeitnehmer in Einklang zu bringen.

Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber beantragt und von diesem auch genehmigt werden. Ihr als Eltern habt jedoch grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf maximal 3 Jahre Elternzeit, die der Arbeitgeber gewähren muss. Mehr Informationen, was Ihr wo beantragen müsst, findet Ihr in unserer Übersicht der Checkliste.

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus ist eine ergänzende Leistung zum Elterngeld und eine gesetzliche Regelung in Deutschland. Es soll Eltern, die nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit arbeiten möchten, finanziell unterstützen.

Im Gegensatz zum regulären Elterngeld, bei dem das Gehalt des Elternteils in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes als Berechnungsgrundlage dient, berücksichtigt ElterngeldPlus die Einkünfte des Elternteils während der Bezugszeit. Eltern, die während des Bezugs von ElterngeldPlus in Teilzeit arbeiten, können weiterhin ElterngeldPlus beziehen. Die Höhe des ElterngeldPlus verringert sich jedoch entsprechend dem Einkommen aus der Teilzeitarbeit.

Eltern können ElterngeldPlus für maximal 28 Monate beziehen. Wenn sie sich für ElterngeldPlus entscheiden, können sie die Bezugszeit von Elterngeld von 12 auf bis zu 24 Monate verlängern. Das bedeutet, dass Eltern, die sich für ElterngeldPlus entscheiden, insgesamt bis zu 36 Monate Elterngeld und ElterngeldPlus beziehen können.

ElterngeldPlus soll es Eltern ermöglichen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren und flexibler auf die Bedürfnisse des Kindes und der Familie reagieren zu können.

Partnerschaftsbonus

Welche Neuerungen gibt es beim Elterngeld in Sachen Partnerschaftsbonus?

 

Seit dem 1. September 2021 gibt es eine Neuerung beim Elterngeld in Sachen Partnerschaftsbonus. Der Partnerschaftsbonus ist eine Ergänzung zum regulären Elterngeld, die Eltern erhalten können, wenn sie sich die Betreuung des Kindes gleichberechtigt teilen und beide Elternteile in Teilzeit arbeiten.

Bisher konnte der Partnerschaftsbonus nur von Elternpaaren beantragt werden, bei denen beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiteten. Jetzt wurde die Regelung erweitert: Der Partnerschaftsbonus kann auch beantragt werden, wenn ein Elternteil in Vollzeit und der andere in Teilzeit arbeitet. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile mindestens 4 Monate lang parallel in Teilzeit arbeiten und das Kind gemeinsam betreuen.

Durch die Erweiterung der Regelung können sich mehr Elternpaare für den Partnerschaftsbonus qualifizieren und finanzielle Unterstützung für die gemeinsame Betreuung ihres Kindes erhalten. Der Partnerschaftsbonus beträgt maximal 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate und wird auf die Elterngeld-Bezugszeit angerechnet.

Wie viele Stunden kann neben dem Bezug von Elterngeld gearbeitet werden?

Die Anzahl der Stunden, die während des Bezugs von Elterngeld gearbeitet werden können, variiert je nach Land und Art des Elterngeldes. In Deutschland gibt es das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus.

Beim Basiselterngeld können Eltern in Teilzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass dies das Elterngeld beeinflusst. Wird mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet, wird das Elterngeld anteilig gekürzt.

Beim ElterngeldPlus dürfen Eltern bis zu 60 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit des vorherigen Vollzeitjobs arbeiten, ohne dass dies das Elterngeld beeinflusst. Wenn das Kind während der Elternzeit betreut wird, kann dieser Wert auf bis zu 100 Prozent erhöht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das ElterngeldPlus bei höherem Einkommen durch die Teilzeitarbeit möglicherweise geringer ausfällt.

Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Einschränkungen des jeweiligen Landes und die individuellen Bedingungen des Arbeitsvertrags zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass der Arbeitsumfang während der Elternzeit mit den Bestimmungen des Elterngeldes vereinbar ist.


Damit können Eltern noch flexibler auf persönliche oder betriebliche Belange Rücksicht nehmen.

Wie werden Eltern bei früh geborenen Kindern unterstützt?

Eltern von früh geborenen Kindern werden in der Regel auf verschiedene Weise unterstützt, um die Herausforderungen und Belastungen zu bewältigen, die mit der Pflege eines frühgeborenen Kindes verbunden sind. Hier sind einige der häufigsten Arten der Unterstützung:

  1. Krankenhausunterstützung: Wenn ein Kind vorzeitig geboren wird, wird es oft in einem Krankenhaus zur intensiven medizinischen Versorgung aufgenommen. Viele Krankenhäuser bieten den Eltern von frühgeborenen Kindern spezielle Unterstützungsprogramme an, die ihnen helfen, sich auf die Situation einzustellen und sich während der Krankenhauszeit um das Kind zu kümmern. Diese Programme können Beratung, Schulungen, psychologische Unterstützung und finanzielle Hilfe umfassen.
  2. Frühchen-Nachsorge: Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus benötigen viele frühgeborene Kinder besondere medizinische Betreuung und Überwachung. Die Frühchen-Nachsorge bietet den Eltern Unterstützung bei der medizinischen Versorgung, Ernährung, Entwicklung und Pflege des Kindes.
  3. ElterngeldPlus: Eltern von frühgeborenen Kindern können ElterngeldPlus in Anspruch nehmen, um während der Betreuungszeit des Kindes finanziell unterstützt zu werden. Dies ermöglicht es den Eltern, in Teilzeit zu arbeiten und gleichzeitig Zeit für die Pflege des Kindes zu haben.
  4. Eltern-Kind-Stationen: Einige Krankenhäuser verfügen über spezielle Eltern-Kind-Stationen, auf denen die Eltern von frühgeborenen Kindern während der Krankenhauszeit des Kindes untergebracht werden können. Dadurch wird es den Eltern erleichtert, in der Nähe des Kindes zu sein und es zu pflegen.
  5. Selbsthilfegruppen: Es gibt viele Selbsthilfegruppen und Organisationen, die sich auf die Unterstützung von Eltern von frühgeborenen Kindern spezialisiert haben. Diese Gruppen bieten eine wichtige Quelle des Austauschs von Erfahrungen, Informationen und emotionaler Unterstützung für Eltern von frühgeborenen Kindern.

Insgesamt gibt es viele verschiedene Arten von Unterstützung für Eltern von frühgeborenen Kindern, die ihnen helfen, die Herausforderungen zu bewältigen, die mit der Pflege eines frühgeborenen Kindes verbunden sind.

Eltern, welche die Zusatzleistung von ElterngeldPlus beziehen, beträgt die Verlängerung indessen zwischen zwei und acht Monaten. Diese Zeit soll eventuelle Entwicklungsverzögerungen des Kindes besser auffangen.

Broschüren der BMFSFJ
Broschüre Elterngeld & Elternzeit

Broschüre ElterngeldPlus

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