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Impfungen können uns und oder andere schützen

Kinder sollen durch eine Impfpflicht, unter anderem vor Masern geschützt werden!
Kinder im Kinder.- und Schulalter sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, welches ab dem 1. März 2020 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten oder aber spätestens vor Eintritt in die Schule, den Nachweis einer Masernimpfung vorweisen müssen.

Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Um Euch einen Einblick zu geben, haben wir Euch die Impfempfehlung für Kinder in einer Übersicht dargestellt, diese findet Ihr hier.

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