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Wer hat eigentlich Anspruch auf Kindergeld

Grundsätzlich haben Eltern oder Personen, die ein Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben und es betreuen, Anspruch auf Kindergeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie verheiratet oder ledig sind, ob sie erwerbstätig oder arbeitslos sind oder ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Allerdings muss das Kind in Deutschland gemeldet sein und die Eltern oder die Betreuungspersonen müssen in Deutschland wohnen oder arbeiten. Wenn das Kind im Ausland lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Kindergeld gezahlt werden, zum Beispiel wenn die Eltern in Deutschland arbeiten und in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem Staat mit einem Sozialversicherungsabkommen leben.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Kindergeld nur für Kinder gezahlt wird, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben oder sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. Auch für volljährige Kinder mit Behinderung besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld.

Um das Kindergeld zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Hierfür müssen verschiedene Unterlagen, wie zum Beispiel die Geburtsurkunde des Kindes und die Steueridentifikationsnummer der Eltern, eingereicht werden.

hr habt Anspruch auf Kindergeld, wenn folgende Parameter erfüllt werden:

Das Kindergeld wird an nur ein Elternteil überwiesen.

Sollte Euer Einkommen sowie das Kindergeld zum Unterhalt der Familie nicht ausreichen, dann könnt Ihr Kinderzuschlag beantragen. Alle Informationen zum Kinderzuschlag findet Ihr hier.

Beigefügte und freigegebene Broschüren der BMFSFJ

Broschüre Merkblatt Kindergeld

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