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Höhe des Kindergeldes

Gut zu wissen:
Zum 1. Januar 2023 wurde das monatliche Kindergeld, für die ersten zwei Kinder, um 39 Euro auf 250 Euro erhöht. Dies entspricht bei Familien mit zwei Kindern eine Erhöhung von 744 Euro/Jahr.
Für das dritte Kind soll die monatliche Erhöhung 25 Euro betragen.
Dies entspricht bei Familien mit drei Kindern eine Erhöhung von 1.044 Euro/Jahr.

Kindergeld gültig ab dem 1. Januar 2023

Für jedes Kind erhaltet Ihr im Regelfall, mindestens 250 Euro Kindergeld im Monat.
Solltet Ihr jedoch mehrere Kinder haben, dann bestimmt die Anzahl dieser Kinder, die Höhe des Kindergeldes, welches sodann ausgezahlt wird.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, so können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. 
Wichtig ist, dass Kindergeld wird nur an einen Elternteil ausbezahlt.

  • Für das erste und zweite Kind monatlich 250 Euro
  • für das dritte Kind monatlich 250 Euro
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 250 Euro

Beispiel:
Übersicht / Staffelung des Kindergeldes
– 1. Kind: 250 Euro/ Monat (3.000 Euro/ Jahr)
– 2. Kind: 250 Euro/ Monat (3.000 Euro/ Jahr)
– ab dem 3. Kind:  (250 Euro) = 750 Euro/ Monat (9.000 Euro/ Jahr)
(=Kind 1 + Kind 2 + Kind 3)(= 250 + 250 + 250)
– Ab dem 4. Kind: (250 Euro) = 1.000 Euro/ Monat (12.000 Euro/ Jahr)
Jedes weitere Kind sodann mit 250 Euro/ Monat. Das Kindergeld muss nicht versteuert werden!
(Änderungen vorbehalten)

Grundsätzlich gilt:
Nur für die Kinder, welche die Voraussetzungen erfüllen, besteht ein Anspruch auf das Kindergeld.

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