Anspruch auf Kindergeldbonus
Kinderbonus 2022: 100 Euro ab Juli
Im Rahmen des Entlastungspaketes hat die Bundesregierung einen weiteren Kinderbonus 2022 beschlossen. Dieser beträgt einmalig 100 Euro und wird ab Juli 2022 ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass man mindestens einen Tag im Jahr 2022 einen Anspruch auf Kindergeld hatte. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig, die Auszahlung erfolgt automatisch über die Familienkassen. Wenn Kinder später – nach Juli – einen Kindergeldanspruch haben, beziehungsweise Neugeborene, so reicht der reguläre Kindergeldantrag aus, um auch den einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro zu erhalten.
Kinderbonus: 150 Euro in 2021
Im Jahr 2021 wurde erneut ein Kindergeldbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind gezahlt. Auch hier hatten Eltern, die im September 2021 für mindestens ein Kind Anspruch auf Kindergeld hatten, Anspruch auf den Bonus. Die Auszahlung erfolgte automatisch im Oktober 2021.
Corona-Pandemie 2020: 300 Euro Familienbonus
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde im Jahr 2020 ein Kindergeldbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind gezahlt. Der Kindergeldbonus wurde als einmalige Sonderzahlung zusätzlich zum regulären Kindergeld gezahlt.
Anspruch auf den Kindergeldbonus hatten Eltern, die im September 2020 für mindestens ein Kind Anspruch auf Kindergeld hatten. Es spielte keine Rolle, ob das Kind minderjährig oder volljährig war, ob es in Ausbildung oder Studium war oder ob es eine Behinderung hatte.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Kindergeldbonus eine Sonderzahlung ist und kein Anspruch auf ihn besteht, wie es beim regulären Kindergeld der Fall ist.