Anspruch auf Kindersofortzuschlag
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, erhalten einen monatlichen Sofortzuschlag, sollten diese in Familien mit wenig oder keinem Einkommen aufwachsen. Dies entspricht ein Plus von 480 Euro, berechnet bei Familien mit zwei Kindern.
2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder und ihren Familien würden von dieser Regelung profitieren. Dies gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.
Die Bundesregierung will so die finanziellen Spielräume für Familien schaffen sowie dazu beitragen, die Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Wer kann diesen Zuschlag erhalten?
Kinder, welche in Familien leben, die beispielsweise mit Hartz IV auskommen müssen, Familien, die Wohngeld erhalten, einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben oder aber auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.