Menü Schließen

Allgemeine Informationen zum Mutterschaftsgeld

Inhalt im Überblick

Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die schwangeren Frauen in Deutschland gewährt wird, um sicherzustellen, dass sie während der Mutterschutzzeit und nach der Geburt kein finanzieller Nachteil entsteht.

Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Berechtigte Personen: Schwangere Frauen und Mütter, die in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis stehen und Anspruch auf Krankengeld haben, können Mutterschaftsgeld beantragen.
  2. Versicherungsstatus: Sie müssen freiwillig oder pflichtversichertes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein, um Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben.
  3. Weitere Bedingungen:
    • Ihr Arbeitsverhältnis wurde während der Schwangerschaft zulässig gekündigt.
    • Ihr Arbeitsverhältnis beginnt nach Beginn der Schutzfrist. In diesem Fall besteht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, vorausgesetzt, Sie sind zu diesem Zeitpunkt Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.
  4. Nicht-Arbeitnehmerinnen: Wenn Sie keine Arbeitnehmerin sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Informationen darüber zu erhalten, welche Unterlagen für die Beantragung notwendig sind. Ihre Krankenkasse bietet Beratungsdienste an, um Ihnen bei der Beantragung von Mutterschaftsgeld zu helfen.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Bedingungen und Prozesse variieren können. Wenn Sie weitere Fragen zur Beantragung von Mutterschaftsgeld haben oder spezifische Informationen benötigen, empfehle ich Ihnen, sich direkt an Ihre Krankenkasse zu wenden oder deren offizielle Website zu besuchen.

Wie lange Sie Mutterschaftsgeld erhalten

  1. Dauer des Mutterschaftsgeldes: Das Mutterschaftsgeld wird während des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt, der sich wie folgt zusammensetzt:
    • Sechs Wochen vor der Geburt.
    • Der Tag der Entbindung selbst.
    • Die ersten acht Wochen nach der Geburt.
  2. Verlängerung bei Mehrlings und Frühgeburten: Bei Mehrlings und Frühgeburten wird das Mutterschaftsgeld ab dem Entbindungstag von acht auf zwölf Wochen verlängert.
  3. Verlängerung bei bestimmten Bedingungen: Das Mutterschaftsgeld kann um weitere vier Wochen verlängert werden, wenn:
    • Das Neugeborene bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt.
    • Bei Ihrem Baby in den ersten acht Wochen nach der Geburt eine ärztlich festgestellte Behinderung vorliegt und ein Antrag auf Verlängerung der Mutterschutzfrist bei der Krankenkasse gestellt wird.
  4. Frühere Geburtstermine: Wenn Ihr Baby früher zur Welt kommt als geplant, wird das Mutterschaftsgeld entsprechend verlängert, um den Zeitraum bis zum errechneten Geburtstermin abzudecken.

So viel Mutterschaftsgeld erhalten Sie

  1. Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte: Diese Gruppen erhalten maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag von der Krankenkasse (kann zwischen den Krankenkassen variieren). Die Differenz zum Nettolohn wird vom Arbeitgeber gezahlt.
  2. Selbstständige: Selbstständige Frauen erhalten Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe des Krankengeldes, das 70 Prozent ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens beträgt.
  3. Elternzeit und Mutterschutz: Frauen, die während ihrer Elternzeit ein weiteres Kind erwarten, erhalten maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag von der Krankenkassen (kann zwischen den Krankenkassen variieren). Bei Überschneidung von Elternzeit und Mutterschutz zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss zum Nettogehalt.
  4. Arbeitslosengeld I: Frauen, die Arbeitslosengeld I beziehen, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Falls zusätzlich eine Tätigkeit ausgeübt wird, gibt es maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag von der Krankenkasse (kann zwischen den Krankenkassen variieren).
  5. Bürgergeld: Bei Bürgergeld gibt es kein Mutterschaftsgeld, jedoch erhöht sich das Bürgergeld. Ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es einen schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs sowie die Möglichkeit, Leistungen für notwendige Erstausstattungen zu beantragen.
  6. Familienversicherte Frauen mit geringfügiger Beschäftigung: Diese Gruppe beantragt Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) und kann einmalig bis zu 210 Euro erhalten.
  7. Kurzarbeit und Mutterschaftsgeld während der Coronapandemie: Während der Coronapandemie wurde beschlossen, dass der Anspruch auf die volle Höhe der Mutterschaftsleistungen besteht, auch wenn vorher Kurzarbeit bestand. Dies betrifft werdende Mütter.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Details je nach individueller Situation variieren können. Wenn Sie spezifische Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, empfehle ich Ihnen, sich direkt an die zuständigen Behörden oder Ihre Krankenkasse zu wenden.

Krankenversicherung in der Elternzeit

Es ist sehr bedeutsam, dass während des Bezugs von Mutterschaftsgeld, während der Inanspruchnahme von Elternzeit oder während des Empfangs von Elterngeld in der Regel keine Beiträge zur Krankenkasse gezahlt werden müssen. Dies ist eine entscheidende Information für werdende Mütter in Deutschland, um finanzielle Belastungen während dieser Zeiten zu minimieren.

Es wird empfohlen, bei zusätzlichen Einnahmen während dieser Zeiten das persönliche Gespräch mit der Krankenkasse zu suchen, um sicherzustellen, dass alles korrekt gehandhabt wird und keine Unklarheiten bestehen. Die Krankenkasse kann bei Fragen zum Thema Mutterschaftsgeld und Versicherungsbeiträgen wertvolle Unterstützung bieten.

Wie immer ist es ratsam, sich direkt an die zuständigen Stellen zu wenden, um individuelle Fragen zu klären und eine genaue Anleitung zu erhalten, die auf der persönlichen Situation basiert.

Weiterlesen: Anspruch auf Mutterschaftsgeld
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner